3-ZIMMER-BALKONWOHNUNG MIT GEBIRGSBLICK

5440 Golling an der Salzach

Beschreibung

LAGE

  • wunderschöne Wohnlage im Gemeindegebiet von Golling, im Ortsteil Torren, ca. 30 km südlich der Stadt Salzburg
  • hoher Wohn- und Freizeitwert durch großzügige Wiesen- und Waldflächen im Nahbereich, Naherholungsgebiet Bluntautal und Gollinger Wasserfall bequem erreichbar
  • gute Anbindung, sowohl über die Autobahnabfahrt Golling, als auch über die S-Bahnhaltestelle Golling

 

WOHNHAUS

  • hochwertig ausgestattetes Wohnhaus, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen mit insgesamt 12 Wohneinheiten
  • Heizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt durch eine effiziente Grundwasserwärmepumpe
  • Photovoltaikanlage zur Reduktion der Energiekosten vorhanden
  • Energiekennzahlen lt. Energieausweis: HWB 20 kWh/m²a, fGEE 0,51 

 

WOHNUNG

  • sonnige 3-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss (Lift vorhanden)
  • ca. 72,89 m² Wohnfläche + großer Sonnenbalkon mit rund 9,30 m²
  • ansprechend eingerichtete Küchenzeile inkl. E-Geräte (inkl. Geschirrspüler)
  • heller Wohn-/Essbereich mit ca. 32,54 m² und Ausgang auf den Balkon 
  • 2 Schlaf- oder Kinderzimmer
  • Wohn-/Schlafräume mit hochwertigen Eichenparkettböden ausgestattet 
  • Badezimmer mit Dusche und Waschbecken ausgestattet  
  • WC separat
  • behagliche Fußbodenheizung in der gesamten Wohnung
  • Sonnenschutz bei allen Fenstern mittels elektrisch betriebener Raffstores
  • Abstellraum innerhalb der Wohnung mit Waschmaschinen-/Trockneranschluss vorhanden
  • zusätzlicher Kellerabstellraum im Kellergeschoss
  • 1 zugeordneter Carportstellplatz, sowie 1 PKW-Stellplatz im Freien

 

MIETKONDITIONEN

  • monatlicher Mietzins: € 990,00
  • Betriebs-/Heizkostenakontozahlung je Monat: € 240,00
  • Kaution: € 3.150,00

 

VERGABEKRITERIEN VERMIETER

  • die Haltung von Hunden oder Katzen ist vermieterseits nicht gewünscht

 

MIETBEGINN / MIETDAUER

  • ab Jänner 2027
  • der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lageplan